Während des Jahres wird Lohnsteuer automatisch abgezogen. Private Kosten werden dabei jedoch nicht berücksichtigt. Diese sind häufig hoch und können die Steuerlast senken, müssen zu diesem Zweck allerdings mit der Steuererklärung nachgewiesen werden.
Millionen von Bürgern geben jedoch keine Steuererklärung ab und lassen sich die Erstattung durch die Lappen gehen.
Nicht weil sie es sich leisten können — sondern weil sie glauben:
„Zu kompliziert“
„Ich kenne mich nicht aus“
„Lohnt sich bei mir nicht“
Das traurige Ergebnis: Wer keine Erklärung macht, verschenkt oft jahrelang richtig viel Geld.
Im folgenden erhalten Sie eine Checkliste der Kosten, die absetzbar sind - ohne Anspruch auf Vollständigkeit und Aktualität:
Diese Kosten müssen direkt mit Ihrer Arbeit zusammenhängen:
Arbeitsweg (Pendlerpauschale) Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte
Homeoffice-Pauschale Nur für Tage, an denen überwiegend zuhause gearbeitet wurde
Arbeitsmittel Laptop, Monitor, Software, Büromaterial – nur beruflicher Anteil
Fortbildungen & Seminare Nur bei beruflichem Bezug
Bewerbungskosten Fotos, Fahrten, Bewerbungsunterlagen
Arbeitskleidung Nur typische Berufskleidung (z. B. Schutzkleidung, Uniform)
Doppelte Haushaltsführung Zweitwohnung aus beruflichen Gründen
Berufsbedingter Umzug Wenn der Umzug arbeitsbedingt notwendig war
Reisekosten & Verpflegungspauschalen Bei beruflichen Auswärtstätigkeiten
Gewerkschaftsbeiträge / Berufsverbände
Kontoführungsgebühren (Pauschale) Beruflich veranlasster Anteil
...
Versicherungen & Vorsorge
Absetzbar sind nur gesetzlich anerkannte Vorsorgeaufwendungen:
Kranken- und Pflegeversicherung
Rentenversicherung
Arbeitslosenversicherung
Berufsunfähigkeitsversicherung
Haftpflichtversicherung (anteilig)
Altersvorsorgeverträge (Riester/Rürup)
...
Haushaltsnahe Dienstleistungen
Nur Arbeitskosten, nicht Material:
Handwerkerleistungen
Reinigungskraft
Gartenpflege
Hausmeister
Renovierungsarbeiten
...
Sonderausgaben
Kirchensteuer
Spenden an anerkannte Organisationen
Ausbildungskosten (Erstausbildung begrenzt)
Kinderbetreuungskosten
Unterhaltsleistungen unter bestimmten Voraussetzungen
...
Weitere absetzbare Kosten: außergewöhnliche Belastungen
Diese Kosten sind keine Werbungskosten, sondern private Ausgaben, die das Gesetz aus sozialen Gründen steuerlich berücksichtigt. Sie müssen zumutbar sein und eine gewisse Eigenbelastung überschreiten.
Krankheitskosten
Absetzbar sind medizinisch notwendige Ausgaben, z. B.:
Arzt- und Zahnarztkosten (Eigenanteil)
Medikamente auf Rezept
Krankenhausaufenthalte
Zuzahlungen für Therapien
Brillen und medizinische Hilfsmittel
Fahrtkosten zu ärztlichen Behandlungen
Physiotherapie, Psychotherapie
Reha-Maßnahmen (Wichtig: keine Wellness- oder Schönheitsbehandlungen)
notwendige Kuraufenthalte mit ärztlichem Nachweis
Scheidungskosten (nur in engen Ausnahmefällen)
Bestattungskosten, wenn nicht durch Nachlass gedeckt
Katastrophenschäden (z. B. Hochwasser, Brand)
Außergewöhnliche Belastungen wirken erst, wenn sie eine zumutbare Eigenbelastung übersteigen. Diese Grenze hängt von Einkommen und Familienstand ab. Das heißt: Nicht jeder Betrag führt automatisch zur Steuerersparnis — aber bei höheren Kosten kann die Wirkung erheblich sein. Steuersoftware berechnet diese Schwelle automatisch.
Behinderung
Bei anerkannter Behinderung gibt es Pauschbeträge, z. B.:
Behinderten-Pauschbetrag je nach Grad der Behinderung
Pflege-Pauschbetrag
Fahrtkostenpauschalen
Umbaukosten für barrierefreies Wohnen
besondere Hilfsmittel
Hier greifen feste steuerliche Freibeträge statt Einzelabrechnung.
Pflege & Unterstützung
Pflege von Angehörigen
Heimunterbringung aus gesundheitlichen Gründen
häusliche Pflegekosten
Betreuungskosten bei Pflegebedürftigkeit
Wichtiger Hinweis:
👉 Private Lebenshaltungskosten sind nicht absetzbar
👉 Nur der berufliche Anteil zählt
👉 Belege müssen im Zweifel nachweisbar sein
👉 Pauschalen gelten nur unter bestimmten Bedingungen.
Ihr Steuerberater oder eine Steuer-Software prüft automatisch, was zulässig ist. Das verhindert falsche Angaben.
WISO funktioniert wie ein Interview statt wie ein Formular. Besonders hilfreich für Einsteiger: Die erste Steuererklärung dauert meist unter 60 Minuten. In den Folgejahren geht es häufig noch schneller.
Steuer-Scan: Belege fotografieren
automatische Datenübernahme vom Finanzamt
Live-Anzeige der Erstattung
Fehlerprüfung in Echtzeit
Schritt-für-Schritt-Führung
Optimierungsvorschläge
❌ keine Steuererklärung machen – gehen Sie zur Lohnsteuerhilfe, zum Steuerberater oder nutzen Sie eine Steuersoftware wie WISO Steuer.
❌ Belege nicht sammeln – Sammeln Sie alle Belege aus obiger Checkliste oder fotografieren Sie sie direkt in der Steuer-Scan-App von WISO Steuer.
❌ Aus Angst vor Fehlern keine Steuererklärung machen – Programme prüfen automatisch auf Plausibilität. Solange Sie keine Fehlangaben machen werden im Zweifel vielleicht Positionen nicht anerkannt — eine Strafe haben Sie nicht zu fürchten.
❌ Vergangene Jahre nicht berücksichtigen – Sie können oft mehrere Jahre rückwirkend einreichen und sich Geld zurückholen.
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✔ Wenig Aufwand, hohe Wahrscheinlichkeit auf Rückerstattung
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FAQ – Steuererklärung für Anfänger
Ja. Die durchschnittliche Rückerstattung liegt oft bei rund 1.000 €. Schon normale Fahrtkosten können mehrere hundert Euro bringen.
Programme prüfen automatisch. Im schlimmsten Fall bekommen Sie weniger zurück. Auch die integrierte KI in Form eines chatbots hilft Ihnen.
Meist 45–60 Minuten. Folgejahre deutlich kürzer, weil Daten übernommen werden.
Nicht sofort. Belege müssen nur auf Anfrage vorgelegt werden. Mit Steuer-Scan können sie digital gespeichert werden.
Nein. Moderne Programme führen Sie Schritt für Schritt durch Alltagssprache.
Sie können oft mehrere Jahre rückwirkend einreichen und sich Geld zurückholen. Erkundigen Sie sich, wie viele Steuerjahre Sie rückwirkend Ihre Steuer erklären können und fangen Sie im ältesten Jahr an.
Für normale Angestellte reicht eine Software in den meisten Fällen völlig aus. Es gibt aber Situationen, in denen professionelle Beratung sinnvoll ist.
Ein Steuerberater lohnt sich besonders, wenn:
Sie selbstständig oder freiberuflich tätig sind
Sie mehrere Einkommensquellen haben
Sie Immobilien vermieten oder verkaufen
Sie hohe Kapitalerträge oder Auslandseinkünfte haben
eine Scheidung, Erbschaft oder größere Vermögensübertragung ansteht
Sie komplexe Sonderfälle oder Streit mit dem Finanzamt haben
Kurz gesagt:
Sobald Ihre finanzielle Situation deutlich über eine klassische Arbeitnehmer-Steuer hinausgeht, kann individuelle Beratung Geld und Risiken sparen.
Für reine Angestelltenfälle mit typischen Werbungskosten ist eine moderne Steuersoftware in der Regel ausreichend, günstiger und schneller.
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